Warum sollte ich Mitglied im VDH werden?

Wofür bezahle ich den Mitgliedsbeitrag?

Was bringt mir das?

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Antworten auf diese Fragen gibt Eva Curth in diesem bedenkenswerten Artikel ...
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Mitglied werden

Sie möchten Mitglied im VDH werden?

 

Bei uns sind alle Freundinnen und Freunde der Harfe herzlich willkommen!

 

Einfach das nachstehende Formular herunterladen, ausfüllen und uns mit Ihrer Unterschrift zusenden.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular 

per E-Mail an 

oder

per Post an 

 

 

 

Rainer Templin

 

VDH-VERBAND DER HARFENISTEN in Deutschland e. V.

Duisburger Straße 50

40477 Düsseldorf



Dringende Bitte um Teilnahme am Lastschrifteinzug

 

Sämtliche Vorstands- und Beiratsmitglieder des VDH leisten ihre Arbeit ehrenamtlich, d. h. ohne Bezahlung und während ihrer Freizeit als solidarischen Dienst an der Gemeinschaft der VDH-Mitglieder.

 

Für die Schatzmeisterin des VDH ist der ehrenamtliche Arbeitsaufwand in Bezug auf das Beitragswesen gut zu bewältigen, wenn eine Lastschriftermächtigung für die Einziehung des Mitgliedsbeitrags vorliegt. Dabei ist lediglich einmal jährlich in einem Arbeitsschritt mit elektronischer Unterstützung unseres Mitgliederverwaltungsprogramms der Beitragseinzug als Sammellastschrift anzustoßen. Trotzdem bleiben auch bei diesem Vorgehen häufig noch Nacharbeiten. Z. B. in den Fällen, in denen wegen Änderung der Kontoverbindung eine Lastschrift zurückgebucht wurde. Nachforschungen, E-Mail-Korrespondenzen, telefonische Nachfrage, Einpflegen der neuen Kontoverbindungen in die Mitgliederdatenbank usw. stehen dann an ...

 

Unverhältnismäßig und wesentlich höher ist der Arbeitsaufwand für die Schatzmeisterin in den Fällen, in denen Mitglieder sich nicht entschieden haben, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Hier muss in jedem Einzelfall „von Hand“ geprüft werden, ob eine Überweisung des Mitgliedsbeitrags eingegangen ist. Also müssen die Kontoauszüge immer wieder auf Zahlungseingänge überprüft werden. Im positiven Fall eines Zahlungseingangs muss dieser in das Konto des Mitglieds in das Mitgliederverwaltungsprogramm „von Hand“ übertragen und verbucht werden. Im negativen Fall muss eine Mahnung formuliert und verschickt werden sowie während der darin genannten Frist weiterhin ein möglicher Zahlungseingang regelmäßig überprüft werden und im noch negativeren Fall ein 2. Mal gemahnt werden.

 

Wir bitten daher dringend alle Mitglieder, als Akt der Solidarität gegenüber dem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand, durch Erteilung eines SEPA-Mandats am Lastschriftverfahren teilzunehmen.